Kindergeldbonus und Kindesunterhalt

Kindergeldbonus und Kindesunterhalt

Die Bundesregierung hat auf Grund der Corona-Pandemie für alle Kinder, für die mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, einen Kinderbonus in Höhe von 300 € pro Kind beschlossen.

Der Kinderbonus wird im Monat September in Höhe von 200 € ausbezahlt, im Folgemonat Oktober werden die restlichen 100 € zur Auszahlung angewiesen. Der Kinderbonus muss in der Regel nicht beantragt werden, er wird von der zuständigen Familienkasse ausbezahlt.

Für die Unterhaltszahlungen für den Monat September 2020 bedeutet dies, dass hier die Hälfte der Auszahlung des Kindergeldbonus also somit 100 € von der Unterhaltszahlung pro Kind in Abzug gebracht werden können. Für den Monat Oktober 2020 sind noch 50 € von der Unterhaltszahlung pro Kind abzugsfähig.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.