Familienrecht

Beratung für das Familienrecht in Rottenburg: Rechtsanwältin Christine Haaser hilft

Eine der Kernkompetenzen der Kanzlei Wagner, Haaser Partnerschaft mbB ist das Familienrecht. Die Familienrechtsfachanwältin Frau Christine Haaser betreut Sie nicht nur zu allen allgemeinen Angelegenheiten, die im Familienrecht regelt sind, sondern auch alle Mandate die in allen Bereichen, die mit dem Familienrecht verbandelt sind. Zudem bereut Sie unsere Rechtsanwältin Christine Haaser ganzheitlich zu allen Mandaten, die Betriebsvermögen (Firma, Beteiligungen, Unternehmen) sowie Immobilienvermögen in familienrechtliche Angelegenheiten umfassen. Entgegen der allgemeinen Annahme regelt das Familienrecht auch die gesetzlichen Vertretungsfunktionen, weiß die Expertin für Familienrecht in Rottenburg. Dazu zählen im Einzelnen auch die Pflegschaft, rechtliche Betreuung und eine Vormundschaft. Als Teilgebiet des Zivilrechts verbindet und regelt das Familienrecht die Rechtsverhältnisse von Lebenspartnerschaften, Ehe, Familie und Verwandtschaft. Aktuell kontrovers diskutiert ist auch die Thematik rund um die Absicherung von Kindern aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bzw. die rechtliche Gleichstellung.

Christine Haaser - Anwältin für Familienrecht und Erbrecht in Rottenburg

Experten für das Familienrecht aus dem Raum Rottenburg erklären: Was ändert mit einer Hochzeit?

Abgesehen vom Tod, hat kein anderes Ereignis größere steuerrechtliche und rechtliche Relevanz auf unser Leben als die Eheschließung. Die Veränderungen, die sich durch eine Hochzeit ergeben sind breit gefächert. Die größten Änderungen ergeben sich in den Bereichen Vermögen und Schulden, Beschränkungen bei Geschäften, Unterhalt, Ehename, Kinder und Sorgerecht, Rente und Witwenrente, Erbquote und Pflichtteil sowie das gemeinsame Ehegattentestament. Doch damit nicht genug. Als Anwalt für Familienrecht in Tübingen weiß Christine Haaser, dass mit einer Eheschließung nicht nur rechtliche Besonderheiten, sondern auch viele steuerliche und sozialversicherungstechnische Regelungen eintreten. Dazu zählen im Einzelnen das Ehegattensplitting, die Familienversicherung, Beihilfe, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer sowie Grunderwerbssteuer. Wer sich mit den rechtlichen Regelungen im Rahmen einer Eheschließung auseinandersetzt, dem sei an dieser Stelle angeraten, auch einen Blick im Falle einer Scheidung zu riskieren. Naturgemäß ist das Verhältnis zwischen Ehepartnern, die auf eine Trennung zusteuern, nicht mehr ganz so harmonisch wie es anfänglich der Fall war. Unser Team ist auf Familienrecht für den Raum Rottenburg und im Umkreis des Rhein-Neckar-Gebietes spezialisiert und bietet Ihnen eine kompetente Rechtsberatung.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Rottenburg erläutert den Aufbau eines Ehevertrages

Der Ehevertag dient der verantwortungsvollen Gestaltung rechtlicher Auswirkungen einer Ehe und schafft klare Verhältnisse im Fall einer Scheidung. Der Vertrag bietet einen Vermögensschutz und bewahrt das Vermögen dadurch vor einer Zersplitterung. Auch Betriebsvermögen und Beteiligungen lassen sich durch einen Ehevertrag schützen.

Der Ehevertrag gilt in Deutschland immer noch als verpönt. Völlig zu Unrecht, denn die vertragliche Gestaltung stellt ein wichtiges Element der Selbstbestimmung dar und regelt nach eigenem Wunsch, wie ein Vermögen bei einer Trennung aufzuteilen ist. Immer häufiger regeln Eheleute Ihren Güterstand durch Ehevertrag. Ohne diesen Vertrag gilt bei einer Scheidung die Trennung des Güterstands als Zugewinngemeinschaft. Die sich daraus ergebenen Zugewinnausgleichsansprüche sind häufig nicht interessengerecht und führen fast immer zur Zerschlagung von Vermögenswerten, nicht nur von Immobilien oder Unternehmen. Auch erworbene Anwartschaften sowie gesetzliche und private Rentenansprüche werden durch einen Versorgungsausgleich geregelt. Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind häufig unterschätzte Gestaltungselemente, um beidseitige Interessen zu bewahren.

Bei Beendigung einer Ehe steht die Interessenvertretung und der effektive Schutz des Vermögens im Fokus von Ihrem Anwalt für Familienrecht in Herrenberg, Christine Haaser. Nach einer Trennung ergeben sich häufig eine Vielzahl komplexer Rechtsfragen, die für Laien nur schwer zu regeln sind. Setzen Sie auf ein optimales Betreuungsverfahren während des Prozesses und lassen Sie sich in der Anwaltskanzlei von Wagner und Haaser beraten.

Im Falle einer Trennung raten wir zu einer strategischen Beratung durch einen Familienrechtsexperten im Vorfeld. Hier werden nicht nur die Scheidungsvoraussetzungen überprüft, sondern den Mandanten eine aktive Hilfestellung und Unterstützung angeboten. Ob einvernehmlich oder im Falle eines Rosenkrieges, die rechtliche Auflösung einer Ehe bedarf der öffentlichen Antragsstellung. Die Scheidungsvereinbarung stellt ein elementares und individuelles Gestaltungselement für das Verfahren dar.

Befindet sich im Vermögen der Ehegatten auch Betriebsvermögen, ist nicht nur ein erfahrener Scheidungsanwalt gefragt, sondern ebenso eine steuerliche Kompetenz gefragt. Die Anwaltskanzlei Wagner und Haaser vereint beide Faktoren und verbindet privatrechtliche Ansprüche mit wirtschaftlichen Interessen. Befinden sich die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft sind Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei minderjährigen Kindern, erbrechtliche Folgen sowie die Aufteilung sämtlicher Vermögenswerte, auch für Immobilien, zu klären.

Was ist eine Scheidungsvereinbarung bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Möglichkeit über eine Scheidungsvereinbarung bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung steht den noch nicht geschiedenen Ehepartnern frei. Alternativ kann ein Scheidungsvertrag zwischen den noch nicht geschiedenen Ehepartnern geschlossen werden. Diese Vertragsart ermöglicht die inhaltliche Regelung der noch durchzuführenden Annullierung der Ehe sowie deren Folgen. Eine Scheidungsvereinbarung kann zudem eine langjährige und nervenaufreibende Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden. Dieser Vertrag regelt den Unterhalt der Ehegatten sowie den nachehelichen Unterhalt. Auch der Kindesunterhalt kann im Rahmen der Vereinbarung geregelt werden, ebenfalls die Aufteilung des Vermögens sowie die Aufteilung der erworbenen Rentenanwartschaften. Auch die Verteilung des Hausrats zwischen den Ehegatten sowie die Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse der ehelichen Wohnung werden in der Vereinbarung geregelt. Das Sorgerecht sowie das Umgangsrecht lassen sich unabhängig der gesetzlichen Regelung individuell bestimmen.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Herrenberg hilft: Scheidung? Was wird aus der gemeinsamen Immobilie?

Die eigene Wohnimmobilie stellt für Ehepaare den gemeinsamen Lebensmittelpunkt dar. Es ist das eigene Zuhause und stellt einen nicht zu verachtenden Vermögenswert und somit einen wichtigen Bestandteil bei der Altersvorsorge dar. Entsprechend emotional und intensiv kann es bei einer Scheidung zur Sache gehen, wenn der Verbleib und die Nutzung der Immobilie zur Regelung anstehen. In der gängigen Praxis ist die Wohnimmobilie an weitere Punkte des Familienrechts geknüpft. Dazu zählen insbesondere Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Zugewinnausgleich. Eine ganzheitliche Beratung zum Umgang mit Immobilien jeglicher Art, ob bei einer vorübergehenden Trennung und Scheidung, erfordert eine genaue Expertise in den Bereichen Familien- und Steuerrecht. Die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Regelung des Immobilienvermögens erfordert ebenso eine breite Fachkenntnis sowie Verhandlungsgeschick. Auch die steuerliche und rechtliche Bewertung, beispielsweise für den Zugewinnausgleich sowie die Begleitung einer möglichen Teilungsversteigerung, erfordert eine routinierte Sachkenntnis.

Der Anwalt aus Tübingen für Familienrecht: Sorge- und Umgangsrecht

Das Sorge- und Umgangsrecht sind elementare Bereiche des Familienrechts. Sie regeln nach der Scheidung das Verhältnis der Eltern zu deren minderjährigen Kindern. Dabei umfasst die elterliche Sorge die Personen- und die Vermögenssorge. Das Umgangsrecht regelt hingegen den Kontakt und die Besuche zwischen den einzelnen Elternteilen und dem minderjährigen Kind bzw. den minderjährigen Kindern.

Der Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt

Elternunterhalt und Kindesunterhalt bilden ebenso einen Teil des Familienrechts wie der Unterhalt für den geschiedenen Ehepartner. Ein Kindesunterhalt sind Unterhaltsleistungen, die vor allem dann wichtig sind, wenn es um die Inanspruchnahme von Sozialleistungen geht.

Nach der Scheidung möchten die Ex-Ehepartner ihre eigenen Wege gehen. Neben weiteren Ansprüchen geht es bei der Trennung vornehmlich auch darum, ob und in welcher Höhe ein Ehegatte dem anderen Unterhalt zahlen muss. Unterhaltsansprüche können bereits während der Trennungsphase bestehen und nicht erst nach der Scheidung fällig werden. Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt ist nicht pauschal zu bestimmen und macht die Einzelfall- und Bedarfsprüfung erforderlich. Bei Nachfragen zum Familienrecht sind wir in Rottenburg oder anderen Städten gerne für Sie da.

Was ist ein Versorgungsausgleich? Erklärt von Ihrem Anwalt aus Tübingen für Familienrecht

Der Versorgungsausgleich regelt die während der Ehe erworbenen Aussichten und Anwartschaften auf Altersversorgung und Erwerbsunfähigkeitsrente. Da sich Ehegatten häufig nicht an diese Regelung herantrauen, wird diese im Scheidungsfall von einem Gericht entschieden. Gut zu wissen: auch der Versorgungsausgleich lässt sich individuell gestalten.

Der Zugewinnausgleich

Besteht kein Ehevertrag, gehen die Vermählten automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft über. Im Falle einer Scheidung wird über den Zugewinn der Vermögenszuwachs ausgeglichen. Wobei der Zugewinn das gesamte Vermögen umfasst, das während der Ehe erworben wurde. Wird von einem Ausgleichsanspruch gesprochen, so ist der reine finanzielle Anspruch gemeint. Auch für den Zugewinnausgleich gilt: Vereinbarungen sind oft sinnvoll und jederzeit möglich!

Güterrecht und Güterstand

Ein ehelicher Güterstand entspricht den ehelichen Vermögensverhältnissen. Wird der Güterstand richtig gewählt, lassen sich nicht nur Steuern sparen, sondern auch Scheidungsfolgen und Pflichtteilsansprüche reduzieren und Haftungsfallen vermeiden. Der Güterstand regelt zudem, welchem Partner etwaige Nutzungsrechte zustehen, wer für die Vermögensverwaltung zuständig ist und wer für Schulden haftet.

Was hat Familienrecht mit Erbrecht zu tun? Fragen Sie in Sachen Familienrecht die Anwälte in Rottenburg!

Das deutsche Familienrecht ist an vielen Stellen eng mit dem Erbrecht verbandelt. Eheschließung und Ehescheidung haben einen enormen Einfluss auf das Erbe. Das gilt nicht nur für das gesetzliche Erbrecht, sondern auch für den Pflichtteil und die Notwendigkeit von Testamenten.

Bei Fragen und weiteren Informationen stehen wir Ihnen als Experten für das Familienrecht gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserer Expertise als Rechtsanwälte in Rottenburg und Umgebung.