Erbrecht

Ihr Anwalt für Erbrecht in Tübingen – Rechtsanwältin Christine Haaser

Allgemein gesprochen regelt das deutsche Erbrecht die Thematik rund um eine Erbschaft. In vielen Fällen ist das Erbrecht jedoch eng mit anderen Rechtsgebieten, beispielsweise mit dem Familienrecht, verknüpft. Aus langjähriger Erfahrung weiß Ihr Anwalt für Erbrecht in Tübingen, Frau Christine Haaser, wie eng die Bande zwischen Familien- und Erbrecht geknüpft ist.

Als Familienrechtsfachanwältin ist sie davon überzeugt, dass sich durch die Kombination mit dem Interessenschwerpunkt Erbrecht ein hohes fachliches Niveau ergibt. Diese besondere Expertise führt zu hoher Qualität in der Bearbeitung von Fällen zum Thema Erbrecht in Rottenburg, Tübingen und Umgebung. Ähnliche oder gleich gelagerte Fälle sowie anspruchsvolle oder komplizierte Fälle erfordern die stetige Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung und der dazugehörigen Literatur.

Als Rechtsanwältin in Rottenburg steht Christine Haaser dabei stets für die Interessen ihrer Mandanten ein. Einerseits vermittelt sie fallbezogen ein objektives Bild der Rechtslage und stellt andererseits die dazugehörige Erfolgsaussicht vor. Ihnen als Mandant, steht damit die Entscheidung offen, ob und wie Rechtsanwältin Christine Haaser für Sie tätig wird und wenn, in welchem Umfang.

Insbesondere bei erbrechtlichen Interessen machen einen respektvollen und dennoch sachlichen Umgang erforderlich. Ihre Anwältin Christine Haaser vertritt Ihre Interessen auf Grundlage einer sachlich geführten Kommunikation und setzt sich – im Falle des Falls – als Ihre Interessenvertreterin ein.

Christine Haaser - Anwältin für Familienrecht und Erbrecht in Rottenburg

Anwalt für Erbrecht informiert in Tübingen – Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung

Das deutsche Erbrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten. Geregelt ist das deutsche Erbrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Unterteilt in fünf Bücher, setzt sich das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Allgemeinen Teil, dem Recht der Schuldverhältnisse, dem Sachenrecht, Familienrecht und dem Erbrecht zusammen. Alle Bestimmungen und Vorschriften zum Erbrecht sind im fünften Buch geregelt. Zur gesetzlichen Regelung des Nachlasses gesellt sich das Steuerrecht.

Um die Komplexität des Rechtsgebietes verständlich zu erläutern, ist es wichtig, die einzelnen Begrifflichkeiten zu verstehen, um diese deutlich voneinander abgrenzen zu können. Als Anwalt für Erbrecht in Tübingen weiß Christine Haaser um die Schwierigkeiten, die eine Erbschaft mit sich bringen kann. Sprechen Sie uns dazu gerne an, wir beraten Sie freundlich und kompetent.

Was ist eine Erbauseinandersetzung? Ihr Rechtsanwalt aus Tübingen berät Sie zum Erbrecht

Ihr Anwalt für Erbrecht im Raum Tübingen berät und vertritt Sie zu Erbauseinandersetzungen jeglicher Art. Doch wann wird von einer Erbauseinandersetzung gesprochen? Sind durch einen vorhandenen Erbvertrag oder gar kraft Gesetzes mehrere Personen erbberechtigt, gilt diese Gruppe nach dem nationalen Recht als Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe einer solchen Gemeinschaft kann eine sogenannte Auseinandersetzung anstreben. Hat der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag die Auseinandersetzung für den gesamten Nachlass oder nur in Teilen zu einzelnen Nachlassgegenständen untersagt, ist eine Auseinandersetzung mit den Miterben untersagt. Dem Erblasser ist mit der sogenannten Teilungsanordnung die Möglichkeit gegeben bestimmte Nachlasswerte, unabhängig von der gesetzlichen Erbquote, dem Einzelnen zuzuordnen. Nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten ist der Nachlasswert, gemäß der Erbquote in Natur, unter den Miterben aufzuteilen. Ist dies nicht möglich, muss eine Teilung des Erlöses zur Einhaltung der Erbquote durch Verkauf oder Zwangsversteigerung herbeigeführt werden.

Ausschlagen eines Erbes: Fragen Sie Ihren Anwalt für Erbrecht aus Tübingen

Jedem erbberechtigten Person ist die Möglichkeit gegeben, ohne Angabe von Gründen, ein Erbe auszuschlagen. Dabei wird die Ausschlagung des Erbes als vollständiger Verzicht gewertet. Eine Ausschlagung ist ausgeschlossen, sobald der Antrag auf einen Erbschein gestellt wurde oder sonstige Handlungen, beispielsweise durch eine Erbengemeinschaft, vorgenommen wurden. Auch ist die Ausschlagung dann nicht mehr möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Frist abgelaufen ist. Diese beträgt sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbengemeinschaft oder des Erbfalls. Befindet sich der potenzielle Erbe im Ausland, kann eine Fristverlängerung zur Erbausschlagung des Erbes auf sechs Monate beantragt werden. Mit der Erbausschlagung, welche fristgerecht per Protokoll beim Nachlassgericht oder Notar zu erklären ist, gilt der ausschlagende Erbe als inexistent. Durch Anfechtung binnen einer Frist von sechs Wochen können sowohl die Ausschlagung als auch die Annahme des Erbes rückgängig gemacht werden. Dazu müssen nachträgliche Anfechtungsgründe bekannt geworden sein, die vorher nicht bekannt waren.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

In einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen einstimmig entschieden werden. Was den Erbfall unter Umständen sehr „unbeweglich“ macht. Jeder Miterbe kann über seinen Erbteil per notariellem Übertragungs- oder Verkaufsvertrag verfügen. Zudem steht jedem Miterben dabei ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Die einseitige Verfügung ist jedoch ausgeschlossen. Die Erben einer Erbengemeinschaft sind überdies verpflichtet, den gesamten Nachlass gemeinschaftlich zu verwalten. Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist nur im Rahmen einer Erbauseinandersetzung möglich.

Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz regelt die Steuer für Erben. Gesetzliche Freibeträge sind unter Berücksichtigung von Schenkungen, beispielsweise durch die Übertragung von Vermögen im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge, innerhalb einer Frist von zehn Jahren einzubeziehen. Steuerfrei stehen Ehegatten, neben Versorgungsfreibeträgen, Nachlasswerte von bis zu 500.000,00 Euro zu. Kindern steht je Elternteil ein Freibetrag von bis zu 400.000,00 Euro zu. Enkeln steht ein Freibetrag von bis zu 200.000,00 Euro zu. Eltern und Großeltern steht ein Freibetrag von bis zu 100.000,00 Euro zu. Werden die gesetzlich bestimmten Freibeträge überschritten wird eine Erbschaftssteuer fällig.

Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis? Rechtsanwalt im Umkreis Tübingen berät zum Erbrecht

Der Erbschein ist der amtliche Erbausweis. Erstellt wird dieser vom Nachlassgericht (Amtsgericht). Er berechtigt den oder die Erben über das Erbe zu verfügen. Liegt ein eindeutig formuliertes und amtlich eröffnetes Testament oder ein notarieller Erbvertrag vor, ersetzt dieser den Erbschein. Für Erbfälle mit Auslandsbeteiligung in der Europäischen Union gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). In diesen Fällen wird das Nachlassgericht anstatt eines Erbscheins ein Europäisches Nachlasszeugnis erteilen.

Wer haftet bei einer Erbschaft? Sprechen Sie Ihren Anwalt für Erbrecht aus Tübingen an

Erben haften als Gesamtrechtsnachfolger für alle Verbindlichkeiten des Erblassers. Die Haftung umfasst nicht nur das Erbvermögen, sondern auch das Vermögen. Außer der Erbausschlagung lässt sich die persönliche Haftung durch einen Antrag auf Nachlassinsolvenz bzw. gerichtliche Nachlassverwaltung erzielen. Es werden damit Verfahrenskosten ausgelöst. Diese gehen zu Lasten des Erbvermögens. Im Falle eines Nachlassguthabens, wird dies an die betreffenden Personen ausgezahlt. Auch die Dürftigkeitseinrede, die eine persönliche Haftung ausschließt, ist mangels einer kostendeckenden Erbmasse gegeben.

Bei einer Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Rottenburg

Eine Vorsorge für den Krankheitsfall, eines Unfalls oder als Altersvorsorge und damit verbundenen Einschränkungen der eigenen Entscheidungsfähigkeit ist ein elementarer Punkt zur Erhaltung der eigenen Selbstbestimmung. Die Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung stellen sicher, dass die eigenen Interessen bis zum Tod gewahrt bleiben. Vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Anwalt für Erbrecht im Umkreis von Tübingen.

Der Pflichtteilanspruch: Sprechen Sie den Anwalt für Erbrecht im Kreis Rottenburg an

Gesetzlichen Erben, die mittels Testaments des Erblassers enterbt sind, steht ein gesetzlicher Pflichtteilanspruch zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilberechtigt sind auch nichteheliche Kinder, der Ehegatte sowie die Eltern, wenn der Erblasser kinderlos ist. Der Pflichtteilanspruch muss binnen einer Frist von drei Jahren vom Pflichtteilsberechtigten beim Nachlassgericht geltend gemacht werden.

Rechtsanwältin Christine Haaser berät und vertritt Sie in allen Erbangelegenheiten

Als Rechtsanwältin der Anwaltskanzlei Wagner, Haaser Partnerschaft mbB kümmert sich Frau Christine Haaser um Ihre Anliegen zum Thema Erbrecht. Beratungen zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sowie Testamente und Vermächtnisse zählen ebenso zu ihrem Aufgabengebiet, wie die Vertretung und Durchsetzung hinsichtlich Ihres Erbanspruchs.