Corona und Unterhalt

Corona und Unterhalt – kann eine Unterhaltsverpflichtung bei Corona entfallen?!

Unterhaltsabänderungsverfahren wegen Corona! Was kann ich tun, wenn der Kindesunterhalt wegfällt, weil der Unterhaltsverpflichtende nicht mehr zahlen kann!

Haben Sie hierzu Fragen, wir sind für Sie da!

Das Corona-Virus und seine Auswirkungen können zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen. Die Einkommensverhältnisse der Unterhaltsschuldner können sich dadurch maßgeblich verschlechtern.

Kann dadurch ein bestehender Unterhaltstitel abgeändert werden? Führt dies gegebenenfalls dazu, dass eine bestehende Unterhaltspflicht entfallen kann.

Grundsätzlich gehen Unterhaltsverpflichtungen vor. Es ist zuerst zu prüfen, ob die Unterhaltsverpflichtung nicht anders erfüllt werden kann, z.B. durch das Aufbrauchen von Rücklagen oder Aufnahme eines Kredits. Derzeit kann allerdings niemand absehen wie lange die wirtschaftliche Krise noch andauert. Es ist daher schwierig eine vernünftige Prognose für den künftigen Unterhalt zu stellen. Es ist daher durchaus diskutabel, die mögliche derzeitige wesentliche Veränderung der Einkommensverhältnisse als Zäsur für die Berechnung des Unterhalts heranzuziehen und ein Abänderungsverfahren in die Wege zu leiten.

Vom Unterhaltsverpflichtenden wird zwar eine bestehende Erwerbsobliegenheit verlangt, um den Mindestkindesunterhalt für ein minderjähriges Kind zu leisten. Dies muss allerdings in der derzeitigen aktuellen Lage kritisch hinterfragt werden. Es ist zu prüfen, ob überhaupt objektiv mögliche Beschäftigungschancen vorhanden sind. Dies dürfte in der derzeitigen Lage eher zu verneinen sein.

Die Corona Pandemie wirft erhebliche Fragen auf, die derzeit aufgrund mangelnder bestehender Gerichtsurteile in vergleichbaren Situationen nicht mit hinreichender Sicherheit beantwortet werden kann.

Tatsache ist allerdings, dass sich die derzeitige Situation erheblich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner auswirken kann. Es wird daher dringend empfohlen anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Es kann daher entweder eine außergerichtliche Einigung mit dem Unterhaltsberechtigten oder ein Unterhaltsabänderungsantrag erwogen werden. Wir helfen Ihnen gerne!

Auch Unterhaltsberechtigte können durch die Corona Krise, durch Wegfall von Unterhaltsleistungen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sie sollten sich frühzeitig um staatliche Leistungen bemühen und bei Allererziehenden einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen und ansonsten Leistungen beim Jobcenter kümmern.

Auch hier können wir gerne unterstützend helfen! Scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren!